Stellungnahme zur letzten Haushaltssitzung

03.03.2024

Mit großer Überraschung mussten wir aus dem letzten HFS-Ausschuss erfahren, dass Stellenbesetzungen ohne vorherige Zustimmung des Gemeindeparlamentes vorgenommen wurden.

Diese Vorgehensweise konterkariert das Etatrecht, denn dies ist die stärkste Kontrollmöglichkeit des Parlaments gegenüber der Verwaltung resp. der Verwaltungsspitze.

Nur das Parlament bewilligt die Haushaltsmittel, nicht die Administration.

Dieses „Königsrecht“ des Parlamentes, über Jahrhunderte gegen den absolutistischen Gedanken erkämpft, ist essentiel für unsere Demokratie.

Professor Dusemond hat also völlig recht, wenn er im letzten HFD-Ausschuss die gesetzwidrige Vorgehensweise der Bürgermeisterin, Personalstellen ohne vorherige Zustimmung des Parlaments zu besetzen, kritisiert.

Die hessische Gemeindeordnung schreibt ja gerade die vorherige Parlamentsbeteiligung explizit vor, das Etatrecht ist ein wesentlicher Teil der Gewaltenteilung.

Die Liberalen sehen hier einen nicht nachvollziehbaren Verstoß der Bürgermeisterin gegen die Prinzipien des demokratischen Miteinanders im kommunalen Bereich.

Das Parlament wird so in seiner Bedeutung entwertet, wenn es nur noch schon vorher getroffene und umgesetzte Entscheidungen abnicken soll.

Die freien Demokraten erwarten eine klärende Stellungnahme der Verwaltungsschefin.

Dr. Ewerdwalbesloh

FDP-Schmitten